Registry/Registrar Ankündigungen Skip to main.

Bulk URL Weiterleitung - Ab sofort über das Control Panel verfügbar

HEXONET unterstützt ab sofort bulk URL Weiterleitungen für mehrere Domains gleichzeitig. Bei Fragen zur Handhabung oder sonstigen Fragen, kontaktieren Sie bitte unser Support Team.

Erneutes versenden der FOA eMail - Ab sofort verfügbar!

Durch SPAM Filter und andere Probleme mit diversen eMail Clients, kann es vorkommen, dass die FOA (Form of Authorization) eMail beim Kunden nicht ankommt. Über das Control Panel kann diese eMail nun erneut durch den Reseller verschickt werden. Loggen Sie sich dazu ins Control Panel ein und navigieren dann zu:

Produktverwaltung > Domains > Eingehende Transfers.

Dort finden Sie einen Button "Resend FOA". Durch drücken dieses Buttons wird die FOA eMail erneut an den Inhaber und den admin-c Kontakt versendet.

 

WICHTIG - .ORG Preiserhöhung - Verlängern Sie noch vor dem 1. Juli 2012 und sparen Sie Geld!

PIR - Public Interest Registry - hat eine Preiserhöhung für .ORG Domains am 1. Juli 2012 angekündigt.

BITTE BEACHTEN SIE, DASS ES SICH UM EINE ERHÖHUNG SEITENS DER REGISTRY (PIR) HANDELT.

* Die angegebenen Preise sind Brutto-Preise und beinhalten 19% deutsche Mehrwertsteuer.

 

Änderungen bei gTLD Transfers - Ab dem 1. Juni 2012

ICANN hat Änderungen bei der Inter-Registrar Transfer Policy (“IRTP”) angekündigt. Diese Änderungen treten ab dem 1. Juni 2012 in Kraft. Die komplette Version der Transfer-Bedingungen finden Sie unter: http://www.icann.org/en/resources/registrars/transfers. Im wesentlichen geht es um folgende Änderung:

Der abgehende Registrar einer gTLD Domain ist ab dem 1. Juni verpflichtet, den Inhaber einer Domain zu informieren, sofern ein Transfer für die Domain gestartet wird. Ausserdem muss er dem Inhaber die Möglichkeit geben, den abgehenden Transfer zu stoppen, wenn es sich beispielsweise um einen Fehler oder Betrugsversuch handelt.

HEXONET wird bei jedem abgehenden Transfer eine FOA Email an den Registranten / Admin-C senden, welche es dem Registranten ermöglicht, den Transfer zu stoppen.

 

.UK Löschungen - Besseres Handling bei der .UK Failure Period

Mit der Einführung von Mehrjahresregistrierungen bei .UK Domains, wie in einem unserer letzten Newsletter angekündigt, erfolgt die Löschung von .UK Domains ab sofort erst 89 Tage nach dem Ablaufdatum (EXPIRATIONDATE) und nicht mehr wie bisher bereits 1 Tag nach dem Ablaufdatum.

Dies gilt sowohl für den Renewalmode AUTODELETE und AUTOEXPIRE. Dies bedeutet auch, dass eine .UK Domain ab sofort bis zu 89 Tage nach dem Ablaufdatum verlängert werden kann, ohne einen Restore durchführen zu müssen. Am Systemverhalten im Modus AUTORENEW ändert sich nichts.

 

Haftung für Werbelinks auf Parkseite


Es erfreut sich großer Beliebtheit, Domains, die noch nicht benutzt werden, zu parken. Auf der Parkseite werden üblicherweise Werbelinks angezeigt. Auch wenn der Domaininhaber hierdurch nicht reich werden wird, kann er hoffen, dass jedenfalls die Registrierungsgebühren bei der DENIC gedeckt werden.

Nach einer Entscheidung des VG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2012, Az.: 27 K 6228/10, könnte es allerdings passieren, dass solche Werbelinks dem Domainhaber teuer zu stehen kommen. Das VG bejahte die Frage, ob der Domainhaber für Links auf jugendschutzgefährdende Seiten haftet.

Was ist passiert?

Der Geschäftsführer eines Unternehmens, welches sich mit dem Domainhandel und Domainmarketing befasste, registrierte im Kundenauftrag eine Domain. Der Geschäftsführer wurde als Admin-C eingetragen. Darüber hinaus war seine Anschrift als Anschrift des Domaininhabers angegeben, wobei „Reservierung im Kundenauftrag“ vermerkt wurde.

Während des Zeitraumes der Registrierung wurde ein Drittunternehmen mit dem Domain-Parking beauftragt. Auf der Parkseite wurden Werbelinks aus dem Bereich Sex & Erotik angezeigt. Die Inhalte der verlinkten Seiten wurden beschrieben und via Screenshots angepriesen. Bei Betätigung der Links wurde der User auf Seiten mit pornographischen Inhalten weitergeleitet, ohne, dass eine Alterskontrolle stattfand.

Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) prüfte im Zeitraum von sechs Monaten dreimal die Angebote der Parkseite, bevor sie sich entschieden, dass die Angebote gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) verstießen. Der Geschäftsführer wurde angehört und daraufhin das Internetangebot förmlich per Bescheid beanstandet.

Der Geschäftsführer focht den Bescheid an.

Was wurde entschieden?

Kern der Auseinandersetzung war, ob der Geschäftsführer Anbieter der pornographischen Inhalte war und, ob er als Störer haftet. 

Den ausführlichen Artikel im Volltext finden Sie unter: http://www.kanzlei.biz/nc/artikel-kanzlei_2923/21-05-2012.html 

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Rechtsanwalt Arthur Kempter